Schon im Vorfeld war deutlich: Das neue Wahlverfahren mit allgemeiner Brief- und Onlinewahl findet den Beifall der Gemeindeglieder. Wir haben 567 Briefwahl- und 249 Onlineabstimmungen erhalten, das entspricht einer Wahlbeteiligung von 24,55 % (2018: 15,3 %). Das ist erfreulich und für die Kandidierenden ein Zeichen, dass ihr Engagement geschätzt wird.
Der Wahlvorstand, bestehend aus Helmut Peters, Klaus Damian, Roland Arndt und Katharina Behnke, hatte also viel zu zählen. Um 21 Uhr stand das Ergebnis fest. Zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern sind gewählt:
Zu Ersatzkirchenvorsteherinnen und Ersatzkirchenvorstehern sind gewählt:
Allen, die kandidiert, gezählt und gewählt haben, ganz herzlichen Dank!
Wie geht es nun weiter?
Am 1. Juni 2024 beginnt die Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes. Am 7.Juni konstituieren wir uns und begehen am Sonntag, 9. Juni, den Übergang mit einem feierlichen Gottesdienst (um 10 Uhr in der Thomaskirche Klecken). Hier wollen wir Dank sagen an die scheidenden, die bleibenden und die neuen Kirchenvorsteher:innen und um Gottes Segen für sie und für unsere ganze Kirchengemeinde bitten.
In diesem Gottesdienst wird auch Roland Arndt von Superintendent Dirk Jäger als Pastor der II. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Rosengarten eingeführt. Sie werden jetzt sagen: Er ist doch aber längst da! Ja, ist er, genauer gesagt seit 1.6.2021. Als Pastor beginnt man sein Berufsleben aber mit einem dreijährigen Probedienst, wird dann „bewerbungsfähig“ und kann sich auf eine Stelle bewerben – z.B. auf die, auf der man seinen Probedienst gemacht hat. Das hat Roland Arndt getan, ist vom Landeskirchenamt ernannt worden und deshalb freuen wir uns, ihn nun mit Gebet und Segen einführen zu können. Im Anschluss gibt es einen Empfang und Sekt.
Bitte kommen Sie und nehmen Sie an diesem Festtag für die KG Rosengarten teil!
Katharina Behnke
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Rosengarten tagt einmal im Monat jeweils um 19:30 Uhr. Bis 20:30 Uhr ist die Sitzung öffentlich - Gäste sind herzlich willkommen!
Nächste Termine:
Aufgabe des Kirchenvorstandes:
Neben dem Pfarramt gibt es in jeder Kirchengemeinde haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter:innen. Ebenso eine große Zahl von Ehrenamtlichen, die verschiedene Aufgaben erfüllen.
Der Kirchenvorstand arbeitet ehrenamtlich. Er ist das Leitungsgremium und entscheidet über Stellenerrichtung sowie Stellenbesetzung. Der Kirchenvorstand führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und setzt den Haushaltsplan fest. Er soll die kirchliche Gemeinschaft fördern und neue Tätigkeiten anregen. Mit dem Pfarramt beschließt er über Gottesdienstordnung und -zeiten sowie über die Einführung und Verlegung von Gottesdiensten. (KGO §§52 ff)