Trauerfeiern in der Kreuzkirche Nenndorf

Während die Thomaskirche in Klecken ja ursprünglich als Friedhofskapelle für den Kleckener Friedhof gebaut worden ist und so ganz regulär für Trauerfeiern genutzt wird, sind Trauerfeiern in der Kreuzkirche Nenndorf unüblich – es gibt ja dafür eine Kapelle auf dem Friedhof in kommunaler Verwaltung. Als ich 2009 hier begann, hieß es „in der Kirche nur in Ausnahmefällen“. Was aber ist ein Ausnahmefall?

Nachdem es in den letzten Jahren immer mal Anfragen gegeben hat, habe ich mit dem Zuständigen im Rathaus, mit dem örtlichen Bestatter und mit dem Kirchenvorstand gesprochen, ob wir diesen Ausnahmefall klarer definieren können.

Ergebnis: „Der Kirchenvorstand beschließt, dass auf Anfrage und nach Verfügbarkeit Trauerfeiern in der Kreuzkirche Nenndorf möglich sind, wenn mindestens 150 Trauergäste zu erwarten sind und wenn der/ die Verstorbene Mitglied der Kirchengemeinde Rosengarten gewesen ist“.

Fragen Sie in solchen Fällen also gern über Ihren Bestatter bei uns an. Die Nutzungsgebühren betragen momentan 130 € (wie in Klecken) und für den Weg von der Kirche zum Friedhof findet sich eine passende Lösung.

Katharina Behnke, Pastorin

 

Tod und Trauer - Endlichkeit und Verlust

Nach christlichem Glauben schenkt Gott das Leben und er behält es zugleich in seiner Hand. Eines Tages beendet der Tod jeden irdischen Lebensweg. Er reißt einen Menschen aus der Gemeinschaft mit seiner Familie und seinen Freunden. Eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung sind Möglichkeiten, den Abschied zu gestalten, der Trauer Ausdruck zu geben und die Hinterbliebenen zu begleiten. Ein Grab gibt der Trauer einen Ort.

Erstkontakt

Der Erstkontakt der Hinterbliebenen geschieht in der Regel mit dem Bestatter, der den Termin zwischen Friedhof, Angehörigen und Pfarramt regelt.

Begleitung

Der/die Pastor:in begleiten die Angehörigen in einem Trauergespräch, bei der Trauerfeier und der Beisetzung.

Weitere Bestattungsformen, wie Seebestattung und Friedwald werden inzwischen oft gewünscht. Die Pastorinnen bietet auch da Begleitung an (bei Seebestattungen mit Einschränkung).

Aussegnung

Neben der Gestaltung der Trauerfeier begleiten wir die Familie auf Wunsch auch bei einer Aussegnung, bei der der/die Sterbende oder Verstorbene noch einmal gesegnet wird.