Foto: RsgBL

Friedhof Vahrendorf

Unser Friedhof in Vahrendorf

Der Friedhof in Vahrendorf ist ein kircheneigener Friedhof. Er wird nicht nur von der Kirche verwaltet, sondern gehört grundstücksmäßig auch der Kirchengemeinde Rosengarten. Der Friedhof muss sich wirtschaftlich selber tragen und darf nicht durch kirchensteuerliche Mittel mit finanziert werden. Deshalb hat die Kirchengemeinde Rosengarten eine Friedhofsordnungen und eine Friedhofsgebührenordnung beschlossen, die im Amtsblatt des Landkreises Harburg veröffentlicht wurden. Neben den Friedhofsgebühren darf die Kirchengemeinde auch Spenden für den Friedhopf Vahrendorf annehmen. Dies geschieht gelegentlich und hilft bei finanziellen Engpässen.

Auch bei einer sich ändernden Bestattungskultur gibt es auf dem Friedhof in Vahrendorf genügend Bestattungsvarianten, die jedem einen seiner Vorstellung entsprechenden Ruheplatz ermöglichen. Zusätzlich zu den bisherigen Familien- und Einzelgräbern als Sarg- und Urnengrab sowohl als zu pflegendes Beet wie auch in Rasenlage wird es zukünftig auf dem Vahrendorfer Friedhof Baumgräber geben, die als Urnengrab unter  Bäumen in einer einheitlich mit Bodendeckern bepflanzten Fläche angelegt sind und mit einem kleinen einheitlichen Namensstein versehen werden. Den Hinterbliebenen obliegt wie bei den Rasengräbern keine Pflege der Grabstelle.

Anonyme Beisetzungen sind auf dem Vahrendorfer Friedhof nicht möglich, da nach christlicher Auffassung der Mensch seinen Namen auch nach seinem Tode vor Gott nicht verliert.

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung

Hier können Sie die aktuelle Fassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordung herunterladen.

 

Erwerb einer Ruhestätte

Grundsätzlich ist es auch möglich, bereits zu Lebzeiten eine Ruhestätte auf unserem Friedhof zu erwerben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Friedhofsverwaltung, Frau Heuck, Museumsweg 34, 21224 Rosengarten, Tel.: 04108 - 61 25; Mail: friedhof.vahrendorf(at)evlka.de